Personalwirtschaft | Lernvideo
Abrufarbeit und alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim flexiblen Einsatz von Aushilfen
Veröffentlicht am: 15. November 2024 | 01:15 Stunden
Nicht Gebucht
Personalwirtschaft
Art.-Nr. 77598 | Lernvideo
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Abrufarbeit und alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim flexiblen Einsatz von Aushilfen
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In vielen Branchen besteht ein dringendes Bedürfnis nach flexibel einsetzbaren Mitarbeitenden, da der Arbeitsbedarf oft schwer planbar ist. Häufig werden hierfür Aushilfen im Rahmen eines Minijobs oder in sonstiger Teilzeit beschäftigt. Der Gesetzgeber hat im § 12 TzBfG den Sonderfall der sogenannten „Arbeit auf Abruf“ geschaffen und hierfür strenge Regelungen vorgegeben. Diese sollen sowohl den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers als auch dessen Freizeit schützen.
In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Gestaltungen des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eine „echte“ Abrufarbeit darstellen. Beispielsweise ist in diesen Fällen eine konkrete wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren – andernfalls wird eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche fingiert.

Das Lernvideo gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Abrufarbeit und zeigt, welche anderen Gestaltungsmöglichkeiten für den flexiblen Einsatz von Aushilfen bestehen. Bei „echter“ Abrufarbeit wird auch auf das Risiko des Phantomlohns eingegangen.

Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn im November 2024.

Abgrenzung der Abrufarbeit zu anderen Vertragsverhältnis mit Aushilfen und gesetzliche Grundlagen

Stand: Anfang Oktober 2024
Dauer: 01:15 Stunden