In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Gestaltungen des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eine „echte“ Abrufarbeit darstellen. Beispielsweise ist in diesen Fällen eine konkrete wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren – andernfalls wird eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche fingiert.
Das Lernvideo gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Abrufarbeit und zeigt, welche anderen Gestaltungsmöglichkeiten für den flexiblen Einsatz von Aushilfen bestehen. Bei „echter“ Abrufarbeit wird auch auf das Risiko des Phantomlohns eingegangen.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn im November 2024.
Abgrenzung der Abrufarbeit zu anderen Vertragsverhältnis mit Aushilfen und gesetzliche Grundlagen
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Lernvideo
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Begrüßung
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1. Einleitung
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2. Vorliegen einer Arbeit auf Abruf
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3. Abgrenzung zur sonstigen Arbeitszeitflexibilisierung
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3.1 Arbeitszeitkonten
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3.2 Arbeitseinsatz nur nach Vereinbarung
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3.3 Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
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3.4 Anordnung von Überstunden
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4. Gesetzliche Vorgaben bei Abrufarbeit nach § 12 TzBfG
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4.1 Wöchentliche Arbeitszeit
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4.2 Tägliche Mindestbeschäftigungszeit
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4.3 Referenzzeitraum
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4.4 Ankündigungsfrist
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5. Nachzahlungsansprüche und Phantomlohn
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5.1 Annahmeverzug
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5.2 Phantomlohn
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