Kurzarbeit kann für Arbeitgeber eine effektive Maßnahme sein, um auf vorübergehende Auslastungsrückgänge flexibel zu reagieren. In unserem Lernvideo erhalten Sie einen umfassenden Überblick über arbeitsrechtliche Voraussetzungen, die Ermittlung der Höhe des KUG sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Zahlreiche praxisnahe Abrechnungsbeispiele mit DATEV Lohn und Gehalt geben Ihnen Sicherheit für die Umsetzung.
Schon gewusst?
Dieses Lernvideo verfügt über Untertitel. Nutzen Sie jetzt die neue Funktion in den Einstellungen des Videoplayers auf der DATEV Lernplattform online.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn mit DATEV Lohn und Gehalt im März 2025.
Rechtssichere Organisation der Kurzarbeit
-
Lernvideo
0% 0 / 27-
Begrüßung
0% -
1. Einleitung
0% -
2. Arbeitsrecht
0% -
2.1 Arbeitsrechtliche Grundlagen zur Einführung von Kurzarbeit
0% -
2.2 Tarifvertrag als Rechtsgrundlage
0% -
2.3 Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage
0% -
2.4 Individualvertragliche Abreden als Rechtsgrundlage
0% -
2.5 Gewährung von Kurzarbeitergeld - Erheblicher Arbeitsausfall
0% -
2.6 Betriebliche und persönliche Voraussetzungen
0% -
2.7 Wirksame Anzeige des Arbeitsausfalls
0% -
2.8 Anspruchsdauer
0% -
2.9 Ruhen und Kürzung des Anspruchs, Weiterführende Hinweise
0% -
2.10 Kürzung des Erholungsurlaubes wegen Kurzarbeit
0% -
3. Lohnsteuer
0% -
4. Sozialversicherung
0% -
5. Lösungen mit DATEV Lohn und Gehalt
0% -
5.1 Situation
0% -
5.2 Gehaltsempfänger
0% -
5.3 Stundenlohnempfänger
0% -
5.4 Krank und Kug – Weiterzahlung von Kug
0% -
5.5 Krank und Kug – Krankengeld in Höhe Kug
0% -
5.6 Feiertag und Kug
0% -
5.7 Gehaltsempfänger mit freiwilliger Krankenversicherung
0% -
5.8 Gehaltsempfänger mit privater Krankenversicherung
0% -
5.9 KEA-Verfahren & Auswertungen
0% -
5.10 Korrekturen
0% -
5.11 Besonderheiten
0% -
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Eine Bestellung im DATEV-Shop ist bereits möglich.
Falls Sie den Kurs schon gekauft haben, werden Sie benachrichtigt, sobald er zur Verfügung steht.
Hinweis für Nutzer der Flatrate Lernvideo:
Falls Ihre Kanzlei einen Vertrag für die Flatrate Lernvideo besitzt, erhalten Sie automatisch Zugriff auf alle verfügbaren Kurse, sobald diese freigeschaltet werden.
Im konkreten Fall bedeutet dies: Sie müssen nichts weiter tun – der aktuelle Kurs wird Ihnen direkt auf der DATEV Lernplattform online zur Verfügung gestellt, sobald er verfügbar ist.