Sonderkündigungsschutz existiert im deutschen Arbeitsrecht in verschiedenen Varianten und führt zu unterschiedlich abgestuften Formen der meist deutlich erschwerten Möglichkeit zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Vor allem Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebs- und Personalräte sowie andere Mandatsträger des Betriebsverfassungsgesetzes genießen Sonderkündigungsschutz.
Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes ist es, bestimmte Personengruppen, die als sozial besonders schutzwürdig angesehen werden, stärker vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu bewahren als andere Arbeitnehmer. Der Sonderkündigungsschutz bedeutet aber nicht, dass unter allen Umständen am Arbeitsverhältnis festgehalten werden muss.
In diesem Lernvideo zeigen wir Ihnen die wichtigsten Formen des Sonderkündigungsschutzes, stellen Ihnen die Voraussetzungen vor und legen dar, unter welchen Umständen und unter Beteiligung welcher Behörden eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses dennoch in Betracht kommt.
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Formen und Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes im deutschen Arbeitsrecht
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Lernvideo
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Begrüßung
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1. Einleitung
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2. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer
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2.1 Geschützter Personenkreis
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2.2 Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses
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3. Schwangere Arbeitnehmerinnen
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3.1 Kündigungsschutz
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3.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz
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4. Personen vor und in Elternzeit
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4.1 Anspruch auf Elternzeit
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4.2 Sonderkündigungsschutz wegen der Elternzeit
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4.3 Zulassung der Kündigung
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5. Betriebsräte
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5.1 Geschützter Personenkreis
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5.2 Dauer des Schutzes
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5.3 Schutz aktiver Mandatsträger
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6. Personen in Pflegezeit
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6.1 Pflegezeit
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6.2 Sonderkündigungsschutz
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7. Auszubildende
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7.1 Berufsausbildungsverhältnis
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7.2 Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses
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